Der Verkauf einer Wohnung durch einen Bevollmächt

Der Verkauf einer Wohnung in Deutschland durch einen Bevollmächt

1. Der Käufer hat sich für den Kauf der Immobilie entschieden.
2. Das Objekt wird reserviert, um den Absatzmarkt zu verlassen.
3. Beim Notar im Land der Registrierung des Eigentümers wird eine Vollmacht in der Landessprache ausgestellt. Die Vollmacht wird beim Justizministerium apostilliert.
4. Vollmacht und Apostille werden von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt.
5. Ein Notar in Deutschland entwirft den Vertrag und bereitet die erforderlichen Dokumente vor. Als vertrauenswürdige Person muss der Notar beide Parteien unabhängig und umfassend beraten, den Kaufvertrag aufsetzen, die rechtliche Unbedenklichkeit der Immobilie prüfen, den Vertrag notariell beurkunden.
6. Der Vertragsentwurf sollte z. B. Informationen über den Preis der Immobilie, die Zahlungsbedingungen, die Bedingungen der Besitzübergabe, das Vorhandensein oder Fehlen von Verpflichtungen des Verkäufers und andere Bestimmungen enthalten. Wird das zu verkaufende Objekt vermietet, muss der Vertrag Fragen des Eigentumswechsels der Immobilie regeln.
7. Der Eigentümer erhält einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Das deutsche Recht gibt beiden Parteien der Transaktion eine gewisse Zeit, um sich vertraut zu machen. Der Käufer hat das Recht, jede Bestimmung, die nicht in seinem Interesse ist, nur während dieser Zeit, d.h. vor der Unterzeichnung des Vorvertrages, zu ändern oder auszuschließen.
8. Der Eigentümer hat sein Einverständnis zur Unterschrift im eigenen Namen bestätigt. Die persönliche Anwesenheit des Eigentümers ist nicht zwingend erforderlich. Die Interessen des Eigentümers können durch eine mit Vollmacht ausgestattete Person vertreten werden.
9. Der Kaufvertrag wird von einem Bevollmächtigten im Namen des Eigentümers unterzeichnet und als beglaubigte Kopie per Post versandt. Das Original verbleibt in der Obhut des Notars.
10. Der Käufer überweist fristgerecht den vollen Betrag für das Objekt. Alle Zahlungen für den Kauf der Immobilie werden per Banküberweisung getätigt. Zur Sicherheit und Bequemlichkeit erfolgt die Überweisung in der Regel auf ein Notaranderkonto, in dessen Zuständigkeit die Überwachung der Rechtmäßigkeit und Transparenz des Kaufvertrags fällt. Bei Vorliegen eines Standardvertrages erhält der Notar auf dieses Konto zunächst eine Vorauszahlung von 20-30% der Kaufsumme. Der Restbetrag sollte in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung eingehen.
11. Nachdem der Notar alle notwendigen Zahlungen im Zusammenhang mit den Kosten für die Registrierung des Geschäfts geleistet hat und wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind, überweist der Notar den Erlös an den Verkäufer.
12. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und 100%iger Bezahlung geht das Objekt in das Eigentum des Käufers über.
13. Die Daten des neuen Eigentümers werden in das Grundbuch eingetragen.

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