Berlin ist die erste Stadt in Deutschland, die ein Gesetz zum Einfrieren der Mieten durchgesetzt hat.
Das Mietstopp gilt nur für Wohnungen, die vor 2013 gebaut wurden, und gilt für fünf Jahre. Darüber hinaus haben die Mieter nun das Recht, eine Entschädigung für die von ihnen früher gezahlte überhöhte Miete zu verlangen.
Das Gesetz wird nur für Zweitwohnungen gelten, Neubauten sind eine Ausnahme.
Der Wohnungseigentümer muss daher innerhalb der nächsten zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes neu kalkulieren!
Die Miethöchsttabelle zeigt Werte zwischen 3,90 und 9,80 € pro Quadratmeter, je nach Fläche, Baujahr, Zustand und Ausstattung. Stellt ein Wohnungsmieter in Berlin fest, dass seine Miete um mehr als 20% über den Werten der Tabelle liegt, hat er Anspruch auf Mietminderung und Entschädigung für die bereits gezahlte Miete.
Was passiert, wenn gegen dieses Gesetz verstoßen wird? Der Eigentümer der Immobilie muss eine Geldstrafe zahlen, die von der Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der gesetzlichen Miete abhängt.
Ein ähnliches Gesetz kann im Beispiel von Berlin auch in jeder anderen Stadt in Deutschland durchgesetzt werden, wo die Mietpreise in letzter Zeit dramatisch gestiegen sind und ein gravierender Mangel an preisgünstigem Wohnraum herrscht.
Was sollte ein Wohnungseigentümer tun?
Setzen Sie sich innerhalb von zwei Monaten mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung und besprechen Sie Möglichkeiten zur Umsetzung dieses Gesetzes!
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Für Kunden des Unternehmens ist offener Live-Chat auf der Website der Agentur