Am 15. April fand die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Sie führte zu einer Entscheidung dass die von der Berliner Regierung im Februar 2020 verhängte Mietpreisbremse rechtswidrig ist.
Es geht um das Gesetz, das das Stadtparlament Anfang 2020 verabschiedet hat, um steigende Mietpreise in Berlin zu begrenzen. Das Urteil besagt, dass die Mietpreisobergrenze für fünf Jahre bei 9,80 Euro pro Monat und Quadratmeter verbleiben muss und die Mieten um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten dürfen.
Das Gesetz beschränkte die Wohnungseigentümer in Ihrem Recht, die Miete so festzulegen, dass sie entsprechend der Wohnungsausstattung hoch ist.
Das Gerichtsurteil vom 15.04.2021 ist eine gute Nachricht für Immobilienbesitzer und Investoren, denn damit ist der Immobilienmarkt in Berlin wieder attraktiv.
Investoren werden wieder Erträge aus ihren Immobilien generieren und von der Wertsteigerung profitieren können.