Was passiert bei einer Kündigung durch den Eigentümer?
1. Rechte des Mieters bei Kündigung
Gemäß § 573 BGB darf ein Eigentümer einen Mietvertrag nur kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – zum Beispiel Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.
Das bedeutet:
- Der Mieter kann nicht ohne Grund gekündigt werden,
- die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden,
- die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund klar benennen.
2. Wer kündigt Mietverträge in der Praxis?
- Eigennutzer: Käufer, die die Wohnung selbst bewohnen möchten, kündigen meist wegen Eigenbedarf (§ 573 II Nr. 2 BGB).
- Investoren: In vielen Fällen bleibt der Mietvertrag bestehen, da er ein gesichertes Einkommen darstellt. Kündigungen sind hier eher die Ausnahme.
3. Kündigungsfristen für Eigentümer
Bei der ordentlichen Kündigung gelten folgende Fristen (§ 573c BGB):
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate,
- 5–8 Jahre Mietdauer → 6 Monate,
- über 8 Jahre Mietdauer → 9 Monate.
4. Besonderheiten der Kündigung
- Eine Kündigung ohne Grund ist unwirksam.
- Formfehler (z. B. Kündigung per E-Mail) machen das Schreiben ungültig.
- Alle im Mietvertrag genannten Eigentümer müssen unterschreiben.
5. Auswirkungen auf den Verkauf
- Wohnungen mit bestehenden Mietverträgen erzielen in der Regel 15–30 % niedrigere Preise als leerstehende Objekte.
- In manchen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter (z. B. Abfindung) den Verkauf erleichtern.
- Für Investoren sind vermietete Wohnungen jedoch attraktive Kapitalanlagen.
6. Ablauf nach der Kündigung
- Der Mieter erhält eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung.
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist muss die Wohnung ordnungsgemäß übergeben werden.
- Eventuelle Kautionen und Nebenkostenabrechnungen sind korrekt abzuwickeln.
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