Benötigt man einen Notar und einen Anwalt beim Immobilienkauf in Deutschland?
Der Kauf einer Immobilie in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, der fundierte Kenntnisse des lokalen Rechts erfordert. Die Frage „Brauche ich einen Notar und einen Anwalt beim Immobilienkauf in Deutschland?“ wird oft gestellt, da ausländische Käufer nicht immer wissen, wer die Transaktion begleiten muss. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen und hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Warum ist ein Notar notwendig?
Nach deutschem Recht ist ein Notar für jede Immobilientransaktion verpflichtend. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtlich unwirksam. Der Notar fungiert als neutraler Vermittler und gewährleistet die Rechtmäßigkeit aller Schritte:
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Vertragserstellung: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, stellt die Einhaltung des deutschen Rechts sicher und beschreibt Objekt, Preis und Fristen eindeutig.
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Vertragsvorlesung und Erläuterung: Bei der notariellen Beurkundung liest der Notar den Vertrag vor, erklärt alle Punkte und überprüft, ob beide Parteien ihre Rechte und Pflichten verstehen. Bei Bedarf wird ein Übersetzer hinzugezogen.
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Eintragung ins Grundbuch: Der Notar reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein und registriert den Eigentumsübergang. Erst nach der Eintragung gilt man offiziell als Eigentümer.
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Kontrolle der Zahlungen: Das Geld des Käufers wird auf ein Treuhandkonto überwiesen; der Notar gibt es erst nach Erfüllung aller Bedingungen an den Verkäufer weiter (z. B. Löschung alter Hypotheken).
Eine Immobilientransaktion ohne Notar ist in Deutschland gesetzlich nicht möglich. In der Regel wählt der Käufer den Notar aus und trägt dessen Kosten.
Kosten des Notars:
Die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag sind gesetzlich geregelt und liegen meist bei 1,5–2 % des Kaufpreises. Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) und ggf. die Maklerprovision (3–7 %).
Brauche ich einen Anwalt?
Die Einschaltung eines Anwalts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Notar übernimmt viele Aufgaben, die in anderen Ländern ein Anwalt erledigen würde, wie Vertragsprüfung und Sicherung der Rechte beider Parteien. Deshalb nutzen die meisten deutschen Käufer nur die Dienste eines Notars.
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
Für Ausländer oder Investoren mit besonderen Bedingungen ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt:
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Vertreten ausschließlich die Interessen des Mandanten, erkennt Risiken und kann ungünstige Bedingungen anfechten.
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Prüft die rechtliche Sauberkeit der Transaktion (Due Diligence), inklusive Rechte Dritter und Grundbuchauszug.
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Übersetzt und erklärt Dokumente, besonders wenn der Käufer kein Deutsch spricht, und führt Verhandlungen mit dem Verkäufer.
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Kann den Käufer per Vollmacht vertreten.
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Berät zu Steueroptimierung und Eigentumsstruktur.
Die Anwaltskosten kommen zusätzlich hinzu. Insgesamt betragen Notar- und Anwaltskosten etwa 2,5–3,5 % des Kaufpreises.
Notar vs. Anwalt – die Unterschiede
| Merkmal | Notar | Anwalt |
|---|---|---|
| Status | Staatliches Amt, neutral | Privater Rechtsanwalt, vertritt nur den Mandanten |
| Pflicht | Gesetzlich vorgeschrieben, sonst Vertrag ungültig | Nicht verpflichtend, empfohlen bei Ausländern oder komplexen Fällen |
| Aufgaben | Vertragserstellung, Vorlesung, Grundbucheintrag, Zahlungsabwicklung | Vertragsprüfung, Mandantenvertretung, Steuer- und Rechtsberatung |
| Kosten | Gesetzlich geregelt, ca. 1,5–2 % | Vereinbart, meist 1–2 % zusätzlich |
Wann sollte man einen Anwalt beauftragen?
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Komplexe oder gewerbliche Immobilien (Hotels, Renditeobjekte, Baugrundstücke)
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Beteiligung mehrerer Parteien (Erben, Unternehmen, Fonds)
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Mangelnde Sprach- oder Rechtskenntnisse
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Fernkäufe über Vollmacht
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Konflikte oder Verhandlungen mit Verkäufer/Bank
Wie wählt man Notar und Anwalt aus?
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Qualifikation prüfen: Notare sind bei der Bundesnotarkammer registriert. Jeder Notar in der Region kann gewählt werden.
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Sprachliche Unterstützung: Bei mangelnden Deutschkenntnissen Notar/Anwalt mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder Übersetzer wählen.
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Erfahrung beachten: Für komplexe Objekte spezialisierte Anwälte bevorzugen.
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Angebote vergleichen: Notarkosten sind fix, Anwaltskosten variieren – Umfang und Honorar vorab klären.
Fazit
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Notar: Pflicht für jeden Immobilienkauf in Deutschland; erstellt, liest vor, kontrolliert Zahlungen und trägt ins Grundbuch ein.
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Anwalt: Nicht zwingend, aber hilfreich für Ausländer und komplexe Fälle; prüft Unterlagen, übersetzt, schützt Interessen.
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Kosten: Notar 1,5–2 %, Anwalt zusätzlich 1–2 %, senkt jedoch Risiken erheblich.
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