Deutsche Immobilien werden je nach Verwendungszweck in zwei Kategorien eingeteilt: Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es gibt auch verschiedene Versicherungsbedürfnisse für diese beiden Arten von Immobilien.
Heute geht es hauptsächlich um die Hausratversicherung, nämlich die Wohngebäudevesicherung und die Familieneigentumsversicherung.
1. Muss ich Wohnraum in Deutschland versichern?
Nach deutschem Recht mussten Eigentümer in der Vergangenheit eine "Hausratversicherung" abschließen. Obwohl das Gesetz nicht mehr vorschreibt, dass Eigentümer eine Versicherung abschließen, entscheiden sich die meisten Eigentümer immer noch für eine Versicherung, um ihr Eigentum zu schützen.
2. Warum eine Versicherung kaufen?
Erstens besteht immer das Risiko von natürlichen und von Menschen verursachten Vorfällen. Feuer, Stürme, Hagel, Blitzeinschläge, Explosionen von Warmwasserbereitern, Gasexplosionen und sogar Flugzeugabstürze können zu einem enormen und irreversiblen Verlust von Eigentum innerhalb der Wohnung und des Eigentums selbst führen.
Zweitens besteht eine gewisse Einbruchgefahr. Dies gilt insbesondere für Einfamilienhäuser für eine oder zwei Familien.
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit solcher Unfälle von Land zu Land, von Region zu Region unterschiedlich und hängt von den klimatischen Bedingungen, dem Wohnort in der Stadt und der sozialen Situation ab. Versicherungsunternehmen bewerten und kalkulieren solche Risiken bei der Festlegung des Versicherungstarifs stets sorgfältig. Wenn Sie also in einer ruhigen und sicheren Gegend leben, in der Naturkatastrophen sehr selten vorkommen, kostet Sie die Versicherung einen relativ geringen Betrag.
Die Versicherung ist eine vorbeugende Maßnahme, die den Eigentümern hilft, bei Unfällen für Reinigung, Reparatur und sogar Renovierung des Hauses zu bezahlen.
3. Was sind die verschiedenen Arten von Versicherungen?
Wir erwähnten die „Hausversicherung“ und die „Familienversicherung“. Diese beiden Versicherungsarten ergänzen sich und sind die in Deutschland am weitesten verbreitete Hausratsversicherung. Das Hauptobjekt der "Wohnungsversicherung" ist das Haus selbst oder die Wohnung. Die „Familien-Sachversicherung“ schützt das Eigentum in der Wohnung.
Zum Beispiel können Blitzeinschläge ein Feuer in einem Haus verursachen. Die "Hausversicherung" ersetzt die Reparatur von Wänden, die bei einem Brand beschädigt wurden. Die „Familien-Sachversicherung“ entschädigt für Möbel und Einrichtungsgegenstände im Haus. Wenn es sich jedoch um ein durch persönliche Fahrlässigkeit verursachtes Feuer handelt, kann keine Entschädigung verlangt werden.
Für Eigentümer, die zum Beispiel an Land, in den Bergen oder in erdbebengefährdeten Gebieten leben, bietet die Versicherung auch eine besondere Versicherung gegen Naturkatastrophen (Elementarschadenversicherung) im Falle von Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen an.
Deutschland ist ein Land mit wenigen Naturkatastrophen. Deutschland ist nach Angaben des Instituts für Umwelt und menschliche Sicherheit eines der wenigen Länder der Welt, das praktisch frei von Naturkatastrophen ist.
Abhängig von den unterschiedlichen Wohnverhältnissen und Bedürfnissen der Eigentümer bietet die Versicherungsgesellschaft auch unterschiedliche Standards für Angebote an. Sie müssen sich die Angebote ansehen und das am besten geeignete auswählen.
4. Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Wohnsicherheit
Neben der Versicherung gibt es noch andere praktische Vorkehrungen zum Schutz von Wohnraum und Eigentum. Zum Beispiel die regelmäßige Wartung und Überholung von Hausabdichtungen, Stromkreisen usw. sowie die Installation eines Rauchmelders und eines Feuerlöschers.
Rauchmelder
Von den 18 Bundesländern haben 16 verbindliche Vorschriften für die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden eingeführt. Im Freistaat Sachsen sollen ab 2012 alle Neubauten unmittelbar während des Baus mit einem Rauchmelder ausgestattet und Altbauwohnungen ab 2016 mit einem Alarm versehen werden.
Wenn der Eigentümer keinen Rauchmelder installiert oder entfernt, kann die Versicherungsgesellschaft die Höhe der Entschädigung verringern oder nach einem Brand sogar die Entschädigung verweigern.
Wird ein Brand aufgrund einer teilweisen Demontage oder eines Ausfalls des Rauchmelders nicht rechtzeitig erkannt oder gelöscht und sind dabei Menschen zu Tode gekommen, werden die Eigentümer dieser Wohnungen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt.
Einbruchschutz
In Deutschland sind verschiedene Arten des Schutzes vor Hacking weit verbreitet. Für Wertsachen kaufen die Eigentümer auch Safes. Standard-Sicherheitsalarm warnt die Polizei vor unbefugtem Betreten des Hauses. Mit anderen Worten, wenn die Eingangstür oder das Fenster geöffnet wurde, der Alarm jedoch nicht vom Eigentümer mithilfe eines speziellen Codes oder eines Fingerabdrucks deaktiviert wurde, erkennt das System dies als Eindringen in die Wohnung. Manchmal werden zusätzlich Bewegungssensoren, Lautstärkesensoren und spezielle Warnmeldungen für den Eigentümer über die mobile Kommunikation oder das Internet verwendet.