zählt als eine der sichersten und größten Einnahmequellen der Gemeinden in Deutschland. Sie ist eine Steuer auf das Eigentum oder auf Erbbaurechte an Grundstücken.
Berechnet wird sie folgendermaßen:
Einheitswert
x Grundsteuermesszahl
x Hebesatz = Grundsteuer
Einheitswert
→ Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgelegter Wert
Die
Grundsteuermesszahl → Anteil vom Einheitswert (in Promille);
richtet sich nach Grundstücksart
Hebesatz → von
Gemeinde festgelegt; von Gemeinde zu Gemeinde
unterschiedlich
Ein vom Finanzamt festgelegter
Einheitswert, welcher für jedes Bundesland gilt, wird mit der
Grundsteuermesszahl, einem Wert der sich nach der Art des zu
bemessenen Grundstückes richtet, sowie mit dem von der Gemeinde
individuell festgelegten Hebesatz, multipliziert. Das ist die
Berechnung der Grundsteuer.
Vergangenheit und Zukunft:
Ihren Ursprung hat die Grundsteuer jedoch in den 30-er Jahren des letzte Jahrhunderts. Das ist der Grund, weshalb die Aktualität in frage gestellt werden kann aufgrund der enorm veränderten Immobilien- und Grundstückspreise.
Seit Januar 2018 beschäftigen und verhandeln Verfassungsrichter diesbezüglich. Von einer Abschaffung der Steuer kann man nicht ausgehen, da sie eine zu wichtige Rolle für die Einnahmen der Gemeinden Deutschlands spielt.
Eine Reform wird jedoch in Betracht gezogen. Das Zeil: mehr Gerechtigkeit aber vor allem mehr Transparenz.
Für eine solche Reform müsste man jedoch alle Grundstücke neu bewerten lassen. Würde man dann den neuen, höheren Grundstückswert und den jetzigen Hebesatz seiner Gemeinde bei der Berechnung der Grundsteuer verwenden, würden stark erhöhte Grundsteuerbeträge zu erwarten sein, weshalb viele Grundstücksbesitzer neue, höhere Steuerabgaben vermuten.
Man könnte jedoch auch vermuten, dass die höheren Grundstückswerte nach einer Neubewertung eine Senkung des Hebesatzes mit sich ziehen kann.
Das Urteil vom Dienstagnachmittag lautet: Die Grundsteuer wie Sie die letzten Jahre berechnet worden ist, ist Verfassungswidrig. Jetzt muss bis 2019 ein Reformvorschlag her, der dann bis 2024 umgesetzt werden muss.
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