Wie in vielen anderen Ländern ist die Grundsteuer auch in Deutschland eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Steuer wird auf das Eigentum an Grund und Boden, einschließlich Grundstücken, Gebäuden und darauf befindlichen Bauten erhoben.
Ab etwa 2025 wird es eine Erhöhung der Grundsteuer geben, und auch die Steuer wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. Jeder Grundstückseigentümer in Deutschland muss dem Finanzamt bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung zur Prüfung vorlegen. Das Finanzamt prüft dann bis Ende 2024 die Erklärung des Eigentümers. Ab 2025 wird ein neuer Grundsteuersatz festgelegt.
Ein Beispiel für die Berechnung der Steuer für ein Einfamilienhaus für verschiedene Grundstücke:
- Angenommen, das Grundstück, auf dem sich das Haus befindet, hat eine Fläche von 500 Quadratmetern. Die Wohnfläche beträgt 200 Quadratmeter. In Berlin zum Beispiel beträgt die Steuer für dieses Grundstück 1876 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: In Stuttgart muss der Eigentümer für dieselbe Immobilie 2366 Euro pro Jahr zahlen. Und in Hamburg - nur 392 Euro. Die Berechnungen des Grundbetrages der Grundsteuer variieren aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmodelle erheblich.
In vielen Bundesländern fehlen noch Hunderttausende von Grundsteuererklärungen, nicht alle Immobilienbesitzer haben die Meldefristen eingehalten. Viele Grundstückseigentümer halten die neue Steuer für ungerecht. Sie sind der Meinung, dass die derzeitige Steuer bereits hoch genug ist und eine Erhöhung die derzeitige Situation im Land nur verschlimmern würde. Die Steuerbehörden befürchten bereits eine große Welle von Einsprüchen. Die deutsche Regierung argumentiert jedoch, dass die Steuererhöhung notwendig sei, um die finanzielle Nachhaltigkeit der Kommunen zu stärken und der Öffentlichkeit wichtige Dienstleistungen zu bieten.
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