Ein aussagekräftiger, mit dem Siegel der Deutschen Energieagentur versehener , Energieausweis muss dann ausgestellt werden, wenn ein Gebäude errichtet, erweitert oder geändert wird.
Um diesen Ausweis muss sich der Bauherr, wenn er zugleich Eigentümer ist, kümmern. In Ihm stehen alle wichtigen Informationen bezüglich der energetischen Eigenschaften des Hauses.
Beim anfertigen eines Energieausweises wird nur die energetische Nutzfläche berücksichtigt. Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Früher war ein Energieausweis mehr eine Möglichkeit die Energieeffizienz seines Hauses mit der anderer zu vergleichen und eventuell Verbesserungen vor zu nehmen.
Seit der Energie Einsparverordnung 2014 sind die Vorgaben eines Energieausweises jedoch präziser geworden, wie zum Beispiel dir Vorgabe, dass bei einer Wohnungsbesichtigung ein Energieausweis für die Interessenten vorliegen muss, wenn einer vorhanden ist.
Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass aus einem solchen Energieausweis kein Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses zu ziehen ist, da man bei der Ausstellung von einem Normklima und einer Normnutzung ausgeht, das heißt, dass man zum Beispiel immer von einer bestimmten Temperatur ausgeht ohne Veränderungen durch lüften oder ähnliches.
Übersicht über die Energieeffizienzklassen:
Energie- effizienzklasse |
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch |
Ungefähre jährliche Energiekosten pro m² Wohnfläche |
A+ |
unter 30 kWh/(m²a) |
Weniger als 2 Euro |
A |
30 bis unter 50 kWh/(m²a) |
2 Euro |
B |
50 bis unter 75 kWh/(m²a) |
3 Euro |
C |
75 bis unter 100 kWh/(m²a) |
4 Euro |
D |
100 bis unter 130 kWh/(m²a) |
5 Euro |
E |
130 bis unter 160 kWh/(m²a) |
6 Euro |
F |
160 bis unter 200 kWh/(m²a) |
7 Euro |
G |
200 bis unter 250 kWh/(m²a) |
8 Euro |
H |
über 250 kWh/(m²a) |
9 Euro |