Allgemein:
Für einen zustande kommenden Vertrag benötigt man normalerweise lediglich die Willenserklärung aller der in dem Vertrag beteiligten Parteien. Bei dem Kauf einer Immobilie ist der Weg bis zum unterschreiben des Vertrages ein sehr langer.
Im Immobilienkaufvertrag werden alle Details des Verkaufs niedergeschrieben, weshalb man beim Abschließen sehr gründlich die einzelnen Punkte des Vertrages berücksichtigen und den Vertrag gründlich lesen sollte.
Sobald sich die Vertragsparteien einig sind, wird ein Kaufvertrag erstellt. In diesem sollten alle zuvor gemachten Vereinbarungen sowie alle besprochenen Details enthalten sein, denn nur die im Vertrag genannten Aspekte sind juristisch gesehen entscheidend, alles was nicht im Vertrag aufgelistet wird ist unwirksam!
Ist der Vertrag fertig ausformuliert, macht man einen Termin bei einem Notar. Diese Amtsperson dienst als neutraler Vermittler und ist unumgänglich, denn ohne das Beisein eines Notars kann kein Immobilienkaufvetrag zustande kommen. Der Notar legt jeder Vertragspartei einen Vertragsentwurf vor und liest alle Details des Vertrages beiden Parteien vor. Stimmen alle Vereinbarungen und Details des Vertrages, kann er unterschrieben werden und ist durch die Aufsicht und das anwesend sein des Notars nach der Unterschrift beider Parteien Rechtskräftig.
Die wichtigsten Inhalte eines Immobiliekaufvertrags sind:
- Details zu den Vertragsparteien (Namen, Wohnort, Geburtsdatum, etc.)
- eine Beschreibung des Kaufgegenstandes (Grundstück, Wohnung, Größe, etc.)
- der Kaufpreis, sowie der Zahlungstermin
- Details zur Zahlung (Art der Zahlung, Zahlungsort, etc.)
- Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übernahme des Kaufobjektes, sowie der tatsächlichen Übergabe
- eine Verzugszinsregelung
sowie
- besondere Vereinbarungen (z. B. die Übernahme einer Küche oder eines Schuppens oder ähnliches)
beim Kauf einer Eigentumswohnung zu ergänzende Informationen:
- die Wohnungsnummer
- eine Beschreibung das erworbene Sondereigentums
- Nutzungsrechte bezüglich dem Gemeinschaftseigentum, sowie Sondernutzungsrechte ( z. B. Tiefgaragenstellplatz oder ähnliches)
- die Gemeinschaftsordnung, in welcher die Kosten für Instandhaltungen, Strom und Wasser, sowie Rechte und Pflichten genannt werden
sowie
- der Miteigentumsanteil (gibt an welchen Anteil man an dem gesamten Eigentum besitzt)
Besonderheiten bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung:
Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung muss man nicht nur über sein Eigentum, das Sondereigentum, walten, sondern auch über das Gemeinschaftseigentum, weshalb man Teil einer Eigentümergemeinschaft wird. Der Grund dafür ist, dass das Gemeinschaftseigentum, wie ein Spielplatz, Treppenhäuser, Dächer und vieles mehr von allen verwaltet wird. Für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gibt es Eigentümerversammlungen, in welcher über Beschlüsse und Entscheidungen abgestimmt und entschieden wird. Das Mitbestimmungsrecht eines Eigentümers hängt von den Miteigentumsanteilen an.