In Deutschland gibt es fünf Hauptsteuertypen für Immobilien, die für Staatsbürger anderer Länder gelten.
Und was sind diese Steuern?
1. Grunderwerbsteuer
Nach dem Kauf der Immobilie zahlt der Käufer jeweils einen Anteil am Wert des Objekts. Dieser Anteil variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. Wie genau - Sie können sich die Karte ansehen.
2. Grundsteuer
Als Eigentümer zahlen Sie regelmäßig einen Betrag, der von Lage, Größe und Art der Immobilie abhängt. Für Wohnungen ist es im Durchschnitt nicht so viel - von 100 bis 400 Euro pro Jahr.
3. Einkommensteuer / Körperschaftssteuer
Wenn Sie die Immobilie vermieten, ist das erzielte Einkommen steuerpflichtig. Ihre Größe hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab und davon, ob eine natürliche oder juristische Person das Objekt vermietet. In Deutschland wird eine progressive Einkommensteuerskala festgelegt - je mehr Sie verdienen, desto mehr zahlen Sie: von 14,7% auf 47,4%.
Darüber hinaus wird den Steuerzahlern eine „Prämie zur Unterstützung der Solidarität“ in Rechnung gestellt, deren Geld vom Staat zur Unterstützung der Wirtschaft der ehemaligen DDR-Länder geschickt wird.
4. Kapitalertragsteuer
Beim Verkauf einer Immobilie erhalten Sie einen bestimmten Geldbetrag, der als Einkommen gilt. Darüber hinaus ziehen Sie von dem Betrag, den Sie für den Kauf dieses Objekts erhalten haben, + die Abschreibungskosten ab. Je größer die Differenz zwischen den Ausgaben für den Kauf und dem Gewinn aus dem Verkauf ist, desto höher ist die Steuer. Selbstverständlich wird auch Ihr Jahreseinkommen berücksichtigt (beachten Sie die progressive Skala). Wenn Sie seit mehr als 10 Jahren eine Immobilie (mindestens 10 Jahre und 1 Tag!) Besitzen oder seit 3 Jahren in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, müssen Sie keine Steuern zahlen.
5. Schenkung und Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer)
Wenn Sie Eigentum durch Erbschaft oder als Geschenk erhalten, müssen Sie die entsprechende Steuer zahlen. Sie berechnet sich aus dem Wert des Objekts, dem Verwandtschaftsgrad mit dem früheren Eigentümer und Ihrer Steuerklasse.
Und was dann?
Steuerpflichtige füllen jedes Jahr eine Erklärung aus. Dies kann in Papierform oder im elektronischen System von Elster erfolgen. Sie können die Erklärung selbst mit ausreichenden Sprachkenntnissen und Geduld ausfüllen oder sich an einen Anwalt oder Steuerberater wenden. In einem elektronischen System ist es einfacher, sich selbst auszufüllen, da es "auffordert", was in diesen oder anderen Feldern eingegeben werden muss.
Wo soll ich bezahlen?
Die Hauptmethode für die Zahlung von Steuern ist Banküberweisung oder Online-Zahlung. Die Bankdaten werden vom Finanzmanagement übermittelt.
Wann zu zahlen
Steuerpflichtige müssen jedes Jahr eine Erklärung einreichen. Einwohner aus anderen Ländern, die Einkünfte aus Deutschland beziehen, müssen ebenfalls Einkommensteuererklärungen einreichen.
Die Erklärung muss bis zum 31. Juli des folgenden Jahres eingereicht werden. Das heißt, die Erklärung für 2019 muss bis zum 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Jedoch! Wenn die Erklärung von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt abgegeben wird, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres.
Darüber hinaus können Sie die Frist für eine schriftliche Bewerbung aus gutem Grund an das Finanzamt verlängern. Wenn Sie eine elektronische Erklärung einreichen, können Sie in einigen Bundesländern auch eine Verlängerung der Laufzeit erwarten.