Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Immobilien von Dominart Invest

Gegenstand der Tätigkeit der Dominart Real Estate GmbH (nachfolgend „Makler“ genannt) ist der Nachweis über den Abschluss von Kaufverträgen bzw. die Vermittlung von Grundbesitz aller Art oder Grundstücksgleichen Rechten (nachfolgend „Objekt“ genannt). Der Makler bietet das Objekt im Auftrag seines Auftraggebers (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) an. Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.


Unser Angebot ist eine kostenlose Offerte - nicht bindend, ebenso stellt es keine Verpflichtungen seitens der potenziellen Käufer dar. Alle Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten.

Die in dem Exposé gemachten Angaben über das Objekt sind Richtwerte und beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers, von Behörden oder anderen Dritten. Der Makler übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers führt.

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, den Verkauf zugunsten des Kunden durchzuführen, der die erste Erklärung über den Kauf mit uns abwickelt. Beachten Sie, dass im Falle der Unterzeichnung des Kaufvertrags mit der Unterstützung unseres Unternehmens eine Provision in Höhe von 7,14 % inkl. der MwSt. des Preises des Objekts fällig wird.

Das vorliegende Exposé und die darin enthaltenen Informationen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten – auch Vollmachts- oder Auftraggebern des Empfängers – ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle der unberechtigten Weitergabe dieses Exposés oder Informationen aus dem Exposé an Dritte, ist der Empfänger für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

Der Empfänger des Exposés hat für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

Dieses Angebot gilt als Beweis für die Tätigkeit des Vermittlers.