Öl- und Gasheizungen in Deutschland

Öl- und Gasheizungen werden vorerst weiter betrieben.

Dennoch: Laut einer Umfrage plante im September über die Hälfte der Immobilienbesitzer in Deutschland keine freiwilligen Sanierungsmaßnahmen. Als Eigentümer gibt es jedoch auch Pflichten, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind. Seit dem 1. Januar 2024 ist es in Kraft und soll den gesamten Gebäudebereich umweltfreundlicher gestalten. Ein zentraler Punkt: Alle Heizungen sollen grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Das betrifft jedoch vorerst nur neu installierte Heizungssysteme, und vorerst nur in Neubaugebieten. Funktionierende Öl- und Gasheizungen sollen vorerst weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden können. Selbst bei defekten Heizungen gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Es gibt also - noch - keine Austauschpflicht, sondern frühestens ab 2026.

Viele Änderungen, Übergangsfristen und Ausnahmen machen es Hauseigentümern nicht unbedingt einfach, das Gesetz zu verstehen. Außerdem gibt es nicht nur Vorgaben für die Heizung, sondern auch für andere Teile eines Hauses. Aber: Obwohl das Heizungsgesetz viele Details enthält, werden die meisten Hausbesitzer in nächster Zeit wahrscheinlich nicht direkt davon betroffen sein.

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